Allgemeine Geschäftsbedingungen
Wichtige Hinweise: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ABG) beschreiben die Regeln für die Vermietung des Ferienhauses Ivory. Bei Buchung stimmt der Mieter diesen AGB und der Hausordnung automatisch mit zu. Bitte lesen Sie diese sorgfältig vor Abschluss der Anmietung des Ferienobjektes durch. Bei Fragen können Sie sich gerne per Mail an uns wenden.
Vertrag zur Ferienvermietung
Vertragliche Beziehungen zur Ferienvermietung entstehen direkt zwischen dem Vermieter (Eigentümer) und dem Mieter (Gast). Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam.
1. Abschluss des Mietvertrages und Leistungen
1.1. Mit der Buchung, die mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax, Internet oder E-Mail erfolgen kann, bietet der Gast (Mieter) dem Vermieter den Abschluss eines Ferien-Mietvertrages verbindlich an. Der Vertrag zur Ferienvermietung zwischen Gast (Mieter) und dem Vermieter kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Die Buchungsbestätigung ist an die rechtzeitige Anzahlung bzw. den Zahlungseingang auf dem angegebenen Konto des Vermieters bzw. der autorisierten Verwaltung gekoppelt. Die Buchung erfolgt durch den buchenden Gast (Mieter) auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen der buchende Gast (Mieter) wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Mehr als im Vertrag aufgeführte Personen dürfen nur nach entsprechender Vertragsänderung aufgenommen werden.
1.2. Der Vermieter vermietet an den Gast (Mieter) das o.g. Ferienhaus für eine maximale Belegung mit 6 Personen für den vereinbarten Zeitraum. Das Ferienhaus darf nur mit der im Vertrag (Buchungsbestätigung) angegebenen Personenzahl belegt werden. Kinder werden immer als eine ganze Person gerechnet. Sollte der Vermieter feststellen, dass mehr Personen als gebucht die Räumlichkeiten nutzen, oder nicht angemeldete Haustiere vorhanden sind, kann der Vermieter die gesamte Gruppe ohne Vorankündigung des Hauses verweisen. Für diesen schweren Fall des Vertragsbruches werden keinerlei Mietzahlungen erstattet. Um solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden sind Gäste und Besucher gesondert anzumelden. Der Vermieter hat das Recht jederzeit sich über den ordnungsgemäßen Gebrauch der Räumlichkeiten Vorort zu informieren. Für jede nicht zusätzliche Person oder Kind (gilt auch für Besucher) das Recht 50€ pro Tag/Nacht nach zu berechnen. Für nicht angemeldete Haustiere kann 30€ pro Tag/Nacht und entsprechende Reinigungskosten des kompletten Objektes nachzuberechnen. Entsprechende Schadensersatzansprüche behält der Vermieter sich bei Vertragsverletzungen vor.
1.3. Bei einer späterer Anreise oder früherer Abreise hat der Mieter keinen Anspruch auf Erstattung von Teilen des Mietpreises bzw. zusätzlich gebuchten Nebenleistungen.
1.4. Der Mieter ist nicht berechtigt, das Haus an Dritte zu überlassen oder unterzuvermieten.
1.5. In der Hauptsaison wird unser Objekt nur Wochenweise vermietet. Der Mindestaufenthalt außerhalb der Hauptsaison beträgt drei Übernachtungen.
1.6. Das Rauchen im Ferienhaus (Nichtraucherobjekt) und das Mitbringen von Haustieren müssen wir leider untersagen.
1.7. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht gestattet.
2. Reservierungen
2.1. Unverbindliche Reservierungen, die den Gast (Mieter) zum kostenlosen Rücktritt berechtigen, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Vermieter möglich. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen worden, so führt die Buchung nach Ziff. 1.1 bis 1.4. grundsätzlich zu einem für den Vermieter und den Gast (Mieter) rechtsverbindlichen Vertrag.
2.2. Ist eine unverbindliche Reservierung vereinbart, so hat der Gast (Mieter) bis zum vereinbarten Zeitpunkt der Ferienhausvermietung Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht. Erfolgt die Mitteilung, so gilt Ziff. 1 entsprechend.
3. Rücktritt
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, unabhängig von der Art des Buchungsweges und der Dauer des Aufenthaltes. Ein allgemeines, kostenfreies gesetzliches Kündigungs- oder Widerrufsrecht des Gastes bezüglich des abgeschlossenen Beherbergungsvertrages ist grundsätzlich ausgeschlossen.
3.1. Im Falle des Rücktritts bleibt der Anspruch des BHB auf Bezahlung des vereinbarten Reisepreises bestehen. Der BHB hat sich eine anderweitige Verwendung der Unterkunft und ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.
3.2. Je nach Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung werden die nachfolgend genannten Sätze berechnet (jeweils in Prozent des Reisepreises): Ferienhaus:
- Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises
- Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises
- Bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises
- Danach sind 100 % des Reisepreises fällig
- Darüber hinaus ist in jedem Falle eine Storno-/Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 60,- zu zahlen.
3.2. Je nach Datum des Zugangs der Rücktrittserklärung werden die nachfolgend genannten Sätze berechnet (jeweils in Prozent des Reisepreises): Ferienhaus: Bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 15 % des Reisepreises Bis zum 31. Tag vor Reiseantritt 25 % des Reisepreises Bis zum 21. Tag vor Reiseantritt 50 % des Reisepreises Danach sind 100 % des Reisepreises fällig Darüber hinaus ist in jedem Falle eine Storno-/Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 60,- zu zahlen.
3.3. Der Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-/-Abbruchversicherung wird dringend empfohlen.
3.4. Die Absage der Buchung ist aus organisatorischen Gründen an den Vermieter bzw. bzw. dessen ausgewiesenen und autorisierten Ansprechpartner vor Ort rechtzeitig und schriftlich zu richten.
3.5. Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragspartner den Vertrag kündigen. Wird gekündigt, dann kann der Vermieter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Aufenthalts noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
4. Preise/Leistungen/ evtl. Kaution
4.1. Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen alle obligatorischen Nebenkosten ein (Strom-, Wasser- und Heizkosten), soweit nicht anders ausdrücklich angegeben oder vereinbart wurde. Sie gelten beim Ferienhaus pro Wohneinheit und Nacht. Als zusätzlich zu den angegebenen Preisen zu bezahlende Entgelte kommen vor allem die Kurabgabe, verbrauchsabhängige Kosten beim Ferienhaus sowie Vergütungen für die gebuchten Zusatzleistungen in Betracht. Folgende Zusatzleistungen sind vom Mieter gesondert zu tragen:
- Kurabgabe pro Person
- Endreinigung: € 150,- für das Objekt
- gesonderter Bettwäschewechsel: 15,- pro Person
- KinderStühle / Kinderbett auf Anfrage
4.2. Die vom Vermieter geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Internetauftritt.
4.3. Der Vermieter behält sich das Recht eine Kautionserhebung in bestimmten Fällen bei Abschluss des Mietvertrages vor. Sollte diese im Mietvertrag bzw. der Buchungsbestätigung ausgewiesen sein, dient diese zur Deckung durch den Mieter evtl. verursachten Schäden und/oder evt. zusätzlichen Reinigungsarbeiten. Die Haftung des Mieters ist nicht auf die Höhe der Kaution beschränkt. Die Höhe der Kaution beträgt: € 300,- bis 800,- (je nach Buchungszeitraum und -dauer). Die Kaution ist vor Anreise bargeldlos zu zahlen. Die Erstattung erfolgt nach Abreise im Allgemeinen auf ein von Ihnen angegebenes Konto innerhalb von zwei Wochen, sofern keine Beanstandungen vorlagen. Vertragspartner und Kontoinhaber müssen identisch sein.
5. Bezahlung
5.1. Der Vermieter verlangt gleichzeitig mit der Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtaufenthaltspreises (vgl. 1.1.), zahlbar spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss.
5.2. Der Restbetrag ist spätestens 4 Wochen vor Anreise zahlungsfällig.
5.3. Verspäteter Zahlungseingang entbindet den BHB von der Verpflichtung, das Mietobjekt zur Verfügung zu stellen.
5.4. Bei kurzfristiger Buchung ist der Gesamtaufenthaltspreis sofort fällig.
5.5. Der Mietzins ist zu überweisen auf das Konto: Konto-Nummer: IBAN: BIC:
6. Haftung
6.1. Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung beschränkt sich in jedem Fall gleich aus welchem Grund, für Sach-, Vermögens- und Personenschäden auf die Höhe der gezahlten Miete.
6.2. Der Mieter ist verantwortlich für sein Eigentum. Wir weisen darauf hin dass sowohl während seines Aufenthaltes als auch nach Abreise, Vermieter keine Haftung für das Eigentum des Mieters übernimmt; d.h. werden Gegenstände des Mieters liegengelassen oder gehen während des Aufenthaltes verloren, so übernimmt der Vermieter keine Haftung. Bitte stellen Sie auch sicher, dass auch keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt bleiben und vor Abreise jegliches Eigentum aus dem Haus und von dem Grundstück entfernt werden. Der Vermieter ist nicht verpflichtet Ihnen „Liegengelassenses“ nachzusenden. Owohl wir uns natürlich bemühen werden Fundstücke zurückzuleiten übernimmt der Vermieter hierfür keine Haftung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Kinder immer unter Aufsicht der Eltern gestellt werden müssen. Dies gilt insbesondere zur Nutzung des Treppenhauses und der Gartenanlage.
6.3. Der Vermieter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.) und die ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.
6.4. Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel der Leistungen haftet ausschließlich der Vermieter bis max. 100% des rechtzeitig bezahlten Aufenthaltspreises (Mietzins).
6.5. Bei Schäden an der Mietsache die durch den Mieter entstehen, steht dem Vermieter Schadenersatzanspruch zu. Bitte schließen Sie eine private Haftpflichtversicherung ab. Haftbar für entstandene Schäden ist grundsätzlich der im Mietvertrag zu unterzeichnende Mieter.
6.6. Internet & WLAN – Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Sie nutzen das Internet/WLAN auf eigene Gefahr, der Vermieter schließt jede Haftung im Zusammenhang mit der Internetnutzung des Mieters aus. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten). Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern. Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen ungetätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere: Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen; keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen,
verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere m Zusammenhang mit dem Einsatz von File-Sharing-Programmen; die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten; keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten; das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen. Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir uns gegen jeglichen Missbrauch mit der Unterschrift des Mietvertrages und der damit einhergehenden Anerkennung der AGB und Hausordnung ihrerseits absichern müssen.
7. Reklamation
7.1. Soweit Beanstandungen auftreten, sollte sich der Gast zunächst umgehend an den Vermieter bzw. dessen ausgewiesenen und autorisierten Ansprechpartner vor Ort wenden.
7.2. Ein Rücktritt und/oder eine Kündigung des Gastes (Mieter) ist nur bei erheblichen Mängeln zulässig und soweit der Vermieter bzw. dessen ausgewiesenen und autorisierten Ansprechpartner vor Ort nicht innerhalb einer ihm vom Gast gesetzten angemessenen Frist eine zumutbare Abhilfe vorgenommen hat. Hierbei gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
7.3. Ansprüche des Gastes (Mieter) entfallen nur dann nicht, wenn die dem Gast (Mieter) obliegende Mängelanzeige ohne Verschulden des Gastes unterbleibt oder eine Abhilfe unmöglich ist oder vom Vermieter bzw. dessen ausgewiesenen und autorisierten Ansprechpartner vor Ort verweigert wird.
7.4. Der Gast (Mieter) ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden zu gering wie möglich zu halten.
8. Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel und Gerichtsstand
8.1. Marketing-Informationen: Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet wer-den. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie vergleichbar bzw. gleichwertig sind.
8.2. Abweichende Vereinbarungen: Jegliche gesonderte Vereinbarung zwischen Mieter und Vermieter bedürfen der Schriftform und der entsprechenden Bestätigung durch den Vermieter.
8.3. Salvatorische Klausel: Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
8.4. Es gilt deutsches Recht: Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters soweit dies gesetzlich zulässig ist.